AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „RAUMWUNDA“ K & F Einrichtungs GmbH

1.Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen der „RAUMWUNDA“ K & F Einrichtungs GmbH (kurz: Verkäuferin) und dem jeweiligen Kunden (kurz: Käufer) abgeschlossen werden. Diese AGB’s geltend gleichlautend sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer sofern nicht ausdrücklich etwas anders bestimmt ist.
Im Zuge des Bestellvorgangs wird die Anwendbarkeit der AGB‘s in der zum Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung geltenden Fassung ausdrücklich vereinbart.
Der Anwendbarkeit anderslautender AGB’s wird von Seiten der Verkäuferin ausdrücklich widersprochen.

2.Angebot / Annahme
Sämtliche Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich und freibleibend.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die Übermittlung einer schriftliche Auftragsbestätigung der Verkäuferin, infolge verbindlicher Auftragserteilung des Käufers, an den Käufer zustande.

3.Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages (einschließlich eventueller Neben- bzw. Lieferkosten) im uneingeschränkten Eigentum der Verkäuferin.
Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung der Ware diese in neuwertigem Zustand zu halten.

4.Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die von Seiten des Kunden bekannt gegebene Lieferadresse.
Die in der Bestellung angegebene Lieferfrist ist unverbindlich.
Schadenersatzansprüche wegen Nicht- bzw. verspäteter Vertragserfüllung werden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Der Kunde ist verpflichtet allfällige Änderungen der Lieferadresse umgehend der Verkäuferin bekannt zu geben. Für Mehrkosten die sich aufgrund der verspäteten Bekanntgabe ergeben hält der Kunde die Verkäuferin schad- und klaglos.

5.Zahlung
Der vereinbarte Kaufpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig:
30% Anzahlung mit dem Tag des Zugangs der verbindlichen Auftragsbestätigung (Anzahlungsrechnung)
60% mit dem Tag der Naturmaßnahme (Zwischenrechnung)
10% nach Fertigstellung (Schlussrechnung)

6.Gewährleistung/Schadenersatz
Im B2B-Bereich gilt folgendes:
Der Kunde hat bei sonstigem Anspruchsverlust jede Lieferung unverzüglich, auf Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich (samt entsprechender Lichtbilder) umgehend, spätestens binnen 10 Tagen, gegenüber den rechtlichen Vertretern der Verkäuferin zu rügen.
Im Falle der berechtigten Mängelrüge leistet die Verkäuferin Verbesserung, Austausch oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware, je nach Wahl der Verkäuferin.
Der Käufer ist nicht berechtigt, bereits in Rechnung gestellt Beträge, teilweise oder zur Gänze, aufgrund erhobener Mängelrügen, zurückzubehalten.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der Verkäuferin von Seiten des Kunden aus Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern der Verkäuferin nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz am eingetretenen Schaden vorgeworfen werden kann.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag der Anlieferung der Ware an der vereinbarten Lieferadresse.
§ 
924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Im B2C-Bereich gilt folgendes:
Für Verbraucher geltend die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

7.Sonderbestimmungen für Verbraucher
Für im Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge zwischen der Verkäuferin und Kunden, die gem. § 1 KSchG als Konsumenten gelten, kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Bestimmungen des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen steht in diesem Fall dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Eine gesonderte Belehrung über das Widerrufsrecht, samt entsprechendem Widerrufsformular findet sich hier.
Ferner wird der Kunde darauf hingewiesen, dass gem. § 18 Abs 1 Z 3 FAGG ein Rücktrittsrecht nicht zusteht, sofern es sich bei der zu liefernden Ware um eine solche handelt, die nach kundenspezifischen Wünschen angefertigt worden ist.
Ausdrücklich wird festgehalten, dass die unter Pkt. 3 angeführten Regelungen ausschließlich im B2C, nicht aber im B2B Verhältnis zur Anwendung gelangen.

8.Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Als Erfüllungsort wird ausdrücklich der Sitz der Verkäuferin vereinbart.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass auf die gegenständliche Vertragsbeziehung österreichisches Recht zur Anwendung gelangt.
Ausschließlich zuständig für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in 4074 Stroheim.

9.Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Forderungsaufrechnung berechtigt.

10.Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen gegen zwingende gesetzliche, insbesondere konsumentenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen völlig unberührt. An ihre Stelle soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.

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